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Religion

Religionsunterricht gehört als ordentliches Unterrichtsfach zum Fächerkanon der öffentlichen Schule, damit für Schüler*innen das Grundrecht auf positive Religionsfreiheit gewährleistet wird. Gleichzeitig ist die Freiheit derjenigen Schülerinnen und Schüler zu wahren, die nicht am Religionsunterrichtteilnehmen möchten. So steht das Fach Religion allen Schüler*innen aller Konfessionen oder konfessionslosen gleichermaßen offen. 

Im Religionsunterricht lernen Schülerinnen und Schüler, durch den Dialog mit anderen eigene Standpunkte zu entwickeln und andere zu verstehen. So schafft Religionsunterricht die Grundlage für Toleranz, Respekt und ein Leben mit Differenzen. Der Religionsunterricht erzieht zur Bereitschaft, Verantwortung für sich selbst und für andere zu übernehmen. Er vermittelt die dazu notwendigen Normen und Werthaltungen und eröffnet Zugänge zu einem Gemeinwesen orientierten Auftreten und Engagement.

Das Zusammenleben in einer multireligiösen und multikulturellen Gesellschaft gelingt nur, wenn Kenntnisse der eigenen wie anderer Religionen und Kulturen beiden einzelnen Personen gegeben sind. Der Religionsunterricht vermittelt die dafür notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen. Der Religionsunterricht lebt von der für alle erkennbaren Position des Faches und der Unterrichtenden.  Auf dieser Grundlage lebt der Religionsunterricht von kritischen Auseinandersetzung zu diesem Verständnis.

Zur Entwicklung und Unterstützung ihrer persönlichen Identität und ihrer Fähigkeit, mit unterschiedlichen Überzeugungen und vielfältigen Lebensformen umzugehen, brauchen Schüler*innen die Auseinandersetzung mit Fragen von Religion und Glauben.

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